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Streitbeilegung

Nach § 47a Telekommunikationsgesetz besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur einzuleiten, wenn es zwischen dem Teilnehmer und der net services GmbH & Co. KG zum Streit darüber kommt, ob gegenüber dem Teilnehmer gegenüber eine Verpflichtung erfüllt wurde, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des Netzes oder der Dienste bezieht und mit folgenden Regelungen zusammenhängt: §§ 43a, 43b, 45 bis 46 oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen und § 84 oder der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 32), in ihrer aktuellen Fassung, kann der Teilnehmer bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Hierzu muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.

Der Antrag ist zu richten an:

Bundesnetzagentur Ref. 216, Schlichtungsstelle
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefax 030 224 80518

Nähere Details zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.