Die deutschlandweiten COVID-19 Lockerungen veranlassen den Landkreis Gifhorn und den zukünftigen Netzbetreiber GIFFInet zur Kundgebung einer neuen Anmeldefrist für das fünfte Gebiet in der Samtgemeinde Papenteich. “Nach intensiven Gesprächen können wir nun verkünden, dass die neue Anmeldefrist für die rund 1.900 verfügbaren Haushalte aus dem fünften Vermarktungsgebiet auf den 15.06.2020 fällt”, sagt Landrat Dr. Andreas Ebel. Somit bestehe für verfügbare Haushalte noch genügend Zeit um sich ausführlich über das Glasfaserprojekt zu informieren und einen Auftrag bei GIFFInet einzureichen.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die eigentliche Vermarktungsfrist Mitte März vorerst aufgehoben. “Zum Schutz der Bürger und allen anderen Projektbeteiligten sahen wir uns gezwungen alle Termine vor Ort kurzfristig abzusagen”, sagt Frau Lassen, Teamleitung Marketing/Vertrieb bei GIFFInet. Umso mehr freue man sich nun über die neue Anmeldefrist bis zum 15.06.2020. „Besonders jetzt bemerken viele Bürger, dass ihre Internetanschlüsse an ihre Grenzen kommen. Das ist ein weiterer Grund, trotz aller Umstände, die Vermarktung des Projektes voranzutreiben, damit die Wartezeit auf einen leistungsfähigen Glasfaseranschluss nicht unnötig in die Länge gezogen wird“, so Lassen.
Da die telefonischen Beratungstermine sehr gut angenommen wurden, finden ab nächster Woche weitere Termine durch GIFFInet statt, in denen nicht nur offene Fragen beantwortet werden, sondern gleichzeitig die Möglichkeit besteht einen Auftrag einzureichen. Auch an persönlichen Beratungsterminen vor Ort werde intern gearbeitet. “Wir werden alles daransetzen, nochmals persönlich vor Ort aktiv zu werden”, sagt Lassen weiter. Dies hänge allerdings stark von den COVID-19 Vorschriften und der Gesamtentwicklung ab und ist aktuell noch ungewiss.
Die Anschlussquote im fünften Gebiet liegt aktuell (Stand: 08.05.2020) bei 26 Prozent. Rund 1.300 verfügbare Haushalte in der Samtgemeinde Papenteich sind demnach noch unentschlossen. Hier liegt es nun an den Bürgerinnen und Bürgern, ob die Mindestquote von 40 Prozent zeitnah geknackt wird und ein Ausbau somit stattfinden kann.