Der Landkreis Gifhorn erhält im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes und der Digitalen Dividende II Fördermittel für einen kreiseigenen Glasfaserausbau. Mit diesen Fördermitteln soll ein Ausbau jener Adressen sichergestellt werden, die nach Definition des Bundes unterversorgt sind – also keine ausreichende Bandbreite durch die Telekommunikationsbranche und den eigenwirtschaftlichen Ausbau erhalten. Es handelt sich dabei um sogenannte „weiße Flecken“. Diese Fördermittel stehen somit nur deshalb zur Verfügung, weil ein Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist.
Obwohl der Landkreis Gifhorn Netzeigentümer ist, wird die Kreisverwaltung das Netz nicht selber betreiben. So sieht es auch das sogenannte Betreibermodell vor, unter welchen Bedingungen der Landkreis Gifhorn die Fördermittel erhält. Daher wurde der Netzbetrieb im Rahmen einer europaweiten Vergabe an die net services GmbH & Co. KG aus Flensburg vergeben – diese hat in den Jahren 2019 und 2020 unter der Marke „GIFFInet – Landkreis Gifhorn Fast Internet“ das künftige Glasfasernetz auf fünf Gebiete verteilt vermarktet.
Parallel schrieb der Landkreis Gifhorn die Netzplanung aus – da ein Glasfasernetz entsprechend auch geplant werden muss. Im Zuge dieser Planung ist nicht nur der erforderliche Tiefbau zu erfassen, sondern auch die benötigte Kapazität an Rohrverbänden, Glasfaserkabeln, Verteilerschränken und –gebäuden zu ermitteln. Ferner gehören zum Planungsprozess aber auch das Einholen von Genehmigungen für Gewässer-, Straßen- und Gleisquerungen sowie zusätzlich unter anderem auch umweltorientierte Genehmigungen. Während der Planung wurden die bestehenden fünf Vermarktungsgebiete noch einmal kleinteiliger in insgesamt acht Baulose aufgegliedert. Die Baumaßnahmen in diesen Baulosen wurden nacheinander in drei Schritten europaweit ausgeschrieben.
Zunächst die Baulose 1 und 2, dann die Baulose 3 bis 6 und schließlich die Baulose 7 und 8. Hintergrund dieser Strategie war eine schrittweise Erschließung, da die Versorgung zunächst ohnehin vom nördlichen Kreisgebiet ausgehend vorgesehen ist, weil dort der erste Einspeisepunkt für das Leiten des Lichtwellensignals netztechnisch eingebunden wurde. Ferner ist der Tiefbaumarkt ohnehin sehr ausgelastet, sodass durch diese Aufteilung auch die Kosten in der Waage gehalten werden konnten.
Die Baumaßnahmen:
Die Baumaßnahmen bewegen sich auf mehreren Ebenen. Der Landkreis Gifhorn stellt als Netzeigentümer die passive Netztechnik – also die Teile die ohne elektrischen Strom arbeiten.
Zum einen zählt hierzu der Tiefbau, ob in offener Bauweise oder in geschlossener Bauweise hängt jeweils von den örtlichen Gegebenheiten ab. In nahezu allen Baulosen sind Tiefbaumaßnahmen von rund 100 Kilometern erforderlich. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen werden zunächst die leeren Kabelschutzrohre und Rohrverbände verlegt. Diese Rohre werden im Anschluss über die Einblasmaßnahmen mit den Glasfasern bestückt – sodass mehrere hundert Kilometer an Rohren und Fasern verlegt werden. Parallel dazu erfolgen die Baumaßnahmen an den einzelnen Adressen. Im Nachgang erfolgen dort dann die Montagen der APL-Geräte, diese stellen den passiven Abschluss der Glasfaser im Haus dar.
In einer weiteren Ebene der Ausführungsmaßnahmen müssen die Kabelverzweiger und Hauptverteiler (PoP) gestellt und ausgerüstet werden. Dann können auch in diese Gebäude Glasfasern eingeblasen werden, um alle Adresspunkte mit den Verteilern zu verbinden, um eine Breitbandversorgung zu ermöglichen.
Bevor das aber final erfolgen kann, müssen schließlich durch den Netzbetreiber GIFFInet die Teile der aktiven Netztechnik angebracht werden. Hiervon betroffen sind vor allem die Haushalte. Nach der Montage der APL-Geräte erfolgt durch GIFFInet die Installation des ONT, einem Medienwandler, der das Lichtsignal innerhalb des Hauses wieder in ein elektrisches Signal umwandelt. Gleichermaßen installiert der Netzbetreiber in den Hauptverteilern die für den Betrieb erforderliche Netztechnik. Erst nach Abschluss aller erforderlichen Schritte kann der Netzbetreiber das Netz in Betrieb nehmen und Kunden anschalten.
Die Bauzeitenpläne sind grundsätzlich sehr dynamisch und durch die Corona-Pandemie und damit verbundene Lieferschwierigkeiten können die ursprünglich festgehaltenen Zeitpläne nicht immer gehalten werden. Da auch der Einsatzort der Baukolonnen oftmals spontan verschoben wird, ist eine verbindliche Nennung von Bauzeiten in einzelnen Ortschaften sehr schwierig.
Die Hausbegehungen für die Verlegung der Hausanschlüsse werden durch das jeweilige Bauunternehmen koordiniert.
Aktuell ist der Ausbaustand in den einzelnen Gebieten wie folgt:
Vermarktungsgebiet 1:
Das Vermarktungsgebiet 1 setzt sich aus den Baulosen 1 (Hankensbüttel, Obernholz und Sprakensehl) und 2 (Wittingen) zusammen. Die bauliche Abnahme erfolgte Ende Juli 2021. Bis dato laufen aber noch vereinzelte Nacharbeiten und auch einzelne Hausanschlüsse werden nachträglich noch angeschlossen. Den Prozess der Inbetriebnahme übernimmt – wie bei allen weiteren Gebieten – der Netzbetreiber GIFFInet. Nachdem die baulichen Maßnahmen abgeschlossen wurden und die Montage der aktiven Technik innerhalb der Hauptverteiler in Knesebeck und Hankensbüttel erfolgte, wurden einige Mängel festgestellt. Diese konnten teilweise auch nicht vor Installation dieser Geräte erkannt werden. Eine Behebung der Mängel erfolgt derzeit, parallel montiert GIFFInet über ein Drittunternehmen die Medienwandler bei den rund 2.500 Endkunden. Die Inbetriebnahme der Anschlüsse erfolgt bereits, sodass bis Weihnachten dieses Jahres ein großer Teil der Anschlüsse Betriebsbereit ist.
Bis Weihnachten dieses Jahres werden weitere Anschlüsse in Betrieb gehen. Die vollständige Abnahme durch net services erfolgt Anfang 2022. Der Netzbetreiber wird nach dem Jahreswechsel alle weiteren Anschlüsse schnellst möglich in Betrieb nehmen.
Vermarktungsgebiet 2:
Das Vermarktungsgebiet 2 setzt sich aus den Baulosen 3 (Steinhorst und Dedelstorf) und 4 (Samtgemeinde Wesendorf) zusammen.
Das Baulos 3 ist mit rund 260 Anschlüssen das kleinste aller Baulose. Tiefbauseitig ist dieses bereits nahezu abgeschlossen. Etwaige Restarbeiten werden im kommenden Jahr nach dem Winter ausgeführt. Nicht fertiggestellt sind bislang die Einblas- und Montagemaßnahmen, die auch noch im Jahr 2022 durchgeführt werden. Ein Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Baumaßnahmen führt die Gerald Peters Rohrleitungsbau GmbH aus Bad Bodenteich durch.
Im Baulos 4 laufen nach wie vor die Tiefbaumaßnahmen und die Errichtung der Hausanschlüsse. Auch die Einblasmaßnahmen sind bereits im Gange. Eine bauliche Fertigstellung wird aber noch Zeit beanspruchen und somit noch weit in das Jahr 2022 andauern. Die Baumaßnahmen führt die Ostbau GmbH aus Oebisfelde durch.
Vermarktungsgebiet 3:
Das Vermarktungsgebiet 3 setzt sich aus den Baulosen 5 (Samtgemeinde Brome und Gemeinde Barwedel) und 6 (Samtgemeinde Meinersen) zusammen. Hier ist der Stand in etwa derselbe wie bei Baulos 4. Die Tiefbaumaßnahmen laufen nach wie vor, aber auch die Einblasmaßnahmen der Hauptverteiler / PoP und der Adresspunkte ist noch andauernd. Dies wird noch weit bis in das Jahr 2022 gehen. Die Baumaßnahmen für beide Lose führt ebenfalls die Ostbau GmbH aus Oebisfelde durch.
Vermarktungsgebiet 4:
Das Vermarktungsgebiet 4 ist gleichzusetzen mit dem Baulos 7 und betrifft die Stadt Gifhorn, die Gemeinde Sassenburg und die Samtgemeinde Isenbüttel. Im Mai 2021 wurde der Zuschlag für die Ausführung der Baumaßnahmen an die citrus solutions SIA aus Lettland erteilt. Das Unternehmen führte hierzulande bereits 14 andere Breitbandprojekte erfolgreich durch und ist durch die Arbeiten im heimischen Glasfaserausbau bestmöglich erfahren. Leider konnte ein Baubeginn noch nicht erfolgen, da bedingt durch Materialknappheit ein extremer Lieferengpass zu einer Verzögerung führte. Nach ausführlicher gemeinsamer Zusammenarbeit konnten nun Lösungen für die Abwicklung der Baumaßnahmen gefunden werden. Aufgrund der nun anstehenden witterungsanfälligen Jahreszeit wird der Baubeginn erst im Frühjahr 2022 erfolgen – sofern die Witterung es zulässt. Die Baumaßnahmen werden in jedem Fall auch nicht vor Ende kommenden Jahres abgeschlossen sein.
Vermarktungsgebiet 5:
Das Vermarktungsgebiet 5 betrifft das Baulos 8 und damit die Samtgemeinde Papenteich. Auch hier sollte im Mai 2021 der Zuschlag erteilt werden. Aufgrund einer Rüge im Verfahren konnte dieser jedoch nicht erfolgen. Das Verfahren befindet sich erneut in der Vergabeprüfung. Der Landkreis Gifhorn und GIFFInet werden, sobald eine Entscheidung vorliegt und der Zuschlag erteilt ist, entsprechend informieren.